Es steht bereits auf jeder Seite aber ich möchte hier nochmals gesondert darauf hinweisen, dass für all meine Angebote auf diesen Seiten folgendes gilt:

 

Rechtlicher Hinweis:

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR  784/03) entschieden:
"Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine ärztliche Approbation und keine Heilpraktiker Erlaubnis nach dem Heilpraktiker Gesetz."

 

Mit diesem Urteil vom Bundesverfassungsgericht (0- 1 BvR 784/03 - 2. März 2004) bin ich in jedem Anwendungsfall meiner spirituellen Angebote ausdrücklich aufgefordert folgende Erklärung abzugeben:
Meine Behandlungen, Beratungen sowie Energieübertragungen dienen der Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Sie sind kein Ersatz für eine medizinische oder psychologische Behandlung und stellen auch keine Empfehlung dar eine solche Behandlung abzubrechen oder zu unterlassen. Auch wenn es scheinen sollte, dass durch die Behandlungen eine Besserung eintritt, ist dass nicht als Hinweis zu werten, dass eine medizinische Behandlung unnötig bzw. abzubrechen ist.

 

Ebenso kann und darf der zu Behandelnde in einer entsprechenden Situation in keiner Weise auf professionelle Hilfe durch Arzt oder Therapeut verzichten. Diese professionelle Hilfe hat immer Vorrang - meine Tätigkeit stellt lediglich eine Begleitung einer solchen Therapie dar.

 

Die energetische Behandlung oder spirituelle Beratung ist kein heilkundlicher Beistand im Sinne des BGB und anderer Gesetzesteilen.

 

Ich selber stelle keine Diagnosen und mache auch keine Heilversprechen!